Zeitraum: Jänner 2020
Tatbestand: Überbuchung
Ergebnis: Keine Reaktion der Lufthansa bzgl des Ausgleichsanspruches in der Höhe von 600€. Folglich einen Antrag bei der Schlichtungsstelle SÖP gestellt. Der Schlichtungsvorschlag wurde von der Lufthansa angenommen.
Update: Neue Übersichtsseite – Fluggastrechte
Zum Sammeln von Erfahrungen mit Airlines im Zusammenhang mit Fluggastrechten habe ich eine Übersichtsseite eingerichtet.
Wollen Sie Ihre Erfahrungen mit Fluggastrechten teilen, dann freue ich mich über ein E-Mail an blog@planespottingaustria.com